Antrag der SPD – Fraktion zur Straßenbeitragsatzung

Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, über den Hessischen Städte- und Gemeindebund die Ungerechtigkeiten und Probleme mit der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung in unserer Gemeinde dem Hessischen Landtag und der Hessischen Landesregierung darzulegen.

2. Bei dieser Darlegung ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass die sogenannten „wiederkehrenden Beiträge“ (KAG §11a) für die Gemeinde keine Lösung darstellen, da  unverhältnismäßig hoher Aufwand für Installierung und Betrieb erforderlich ist die Gemeindestraßen als Infrastruktur zur allgemeinen Daseinsvorsorge zählen.

3. Der Gemeindevorstand möge über den Hessischen Städte- und Gemeindebund den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung zu einer unverzüglichen Abschaffung von KAG §11 und §11a auffordern. Er möge vorschlagen, die dadurch entfallenden Einnahmen der Gemeinde durch zweckgebundene Zuweisungen (zumindest teilweise) aus dem Landeshaushalt zu ersetzen.

4. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein bekräftigt ihren Willen zu sparsamer und nachhaltiger Haushaltsführung und zur fachgerechten Instandhaltung ihres Straßennetzes.

5. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert nach Änderung des KAG (Abschaffung/Änderung KAG § 11 und § 11a) eine Vorlage zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge) zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:
Straßenausbaubeiträge belasten einseitig nur die Grundstückseigentümer. Die Nutzer, sprich die Allgemeinheit, werden nicht zu einem Beitrag herangezogen. Dies führt zu den grotesken Ergebnissen, dass Eigentümer durch teilweise existenzbedrohende Forderungen für den Ausbau der Straße belastet werden, obwohl die Kommunen eigentlich gesetzlich dazu verpflichtet sind, die kommunalen Straßen fortlaufend zu unterhalten/sanieren.  Aus unserer Sicht sind auch gemeindliche Straßen Teil der allgemeinen Infrastruktur/Daseinsvorsorge und sollten daher aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Zudem werden einkommensschwache Bevölkerungsgruppen durch diese Art der Erhebung mit Beiträgen extrem hoch belastet.
Der Hessische Landtag hat die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen beschlossen, um eine Erleichterung für die Betroffenen zu erreichen. Dazu sind sogenannte Abrechnungsgebiete in den Kommunen gebildet worden. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und einem hohen Verwaltungsaufwand. Zudem werden die Eigentümer möglicherweise auf lange Sicht hierbei noch mehr belastet, als bei Einmalbeiträgen. Wegen fehlender Finanzmittel und den uns neu zugewiesenen Aufgaben konnte unsere Gemeinde leider den Unterhalts- und Instandhaltungsverpflichtungen in der Vergangenheit nur unzureichend nachkommen. Auch wegen des dadurch entstandenen Sanierungsstaus sind wir der Überzeugung, dass die Straßenerneuerungen ab sofort aus dem Steueraufkommen zu finanzieren sind.