Mieterhöhungen nur maximal alle drei Jahre – Verzicht auf Indexmietverträge

Durch den Inflationsanstieg gibt es rund um das Thema der Indexmietverträge zahlreiche Diskussionen. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete und Frankfurter SPD-Politikerin Ulli Nissen wies die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag darauf hin, dass selbst bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte (NH und NH Wohnstadt) Mietverhältnisse mit Indexmietverträgen abgeschlossen würden. Schon im Dezember forderte im Bundesrat ein Entschließungsantrag aus Hamburg eine Begrenzung von Mietanpassungen auch bei Indexmietverträgen und auch der hessische Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir würde den Anstieg der Indexmieten durch eine einheitliche gesetzliche Regelung auf Bundesebene regulieren (Handelsblatt vom 04. März 2023) und er sei offen für den Vorstoß aus Hamburg.

Überrascht zeigte sich daher die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Elke Barth, über die Antworten auf ihre Kleine Anfrage zu Indexmietverträgen bei der Nassauischen Heimstätte (Kleine Anfrage: Indexmietverträge), denn der Minister sei auch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nassauischen Heimstätte:

„Von einem sozial orientierten Wohnungsunternehmen erwarte ich, dass es nach dem starken Anstieg der Inflation im letzten Jahr die noch immer vorhandenen gesetzlichen Spielräume nicht ausnutzt.“ Der Antwort auf die kleine Anfrage sei aber zu entnehmen, dass im Januar 2022 ein Teil der Mietverhältnisse um saftige 8,18% und im November 2022 sogar teilweise um 10% erhöht worden seien. Das Problem hierbei sei, dass bei Indexmietverträgen die Kappungsgrenzenverordnung nicht greife, die besage, dass Bestandsmieten innerhalb von 3 Jahren um maximal 15% erhöht werden dürften.

„Die Mieterinnen und Mieter leben nun also in der Angst, dass dieselbe sehr deutliche Erhöhung auch in den Folgejahren durchgeführt wird. Die Landesregierung schreibt zwar in ihrer Antwort, dass die NH diese Mieterhöhungen ‚derzeit nicht jährlich, sondern lediglich alle drei Jahre geltend mache‘, doch ist das viel zu unverbindlich. Die SPD fordert daher die NH über die Landesregierung auf, dies verbindlich festzuschreiben. Wenn schon solche Erhöhungen ausgesprochen werden, dann darf dies nur maximal alle drei Jahre geschehen. Darüber brauchen die Mieterinnen und Mieter Gewissheit.“

Tatsache sei aber auch, dass der Wohnungsbauminister seinen markigen Worten im März keine Taten habe folgen lassen. So habe die Landesregierung ausweislich der Beantwortung der kleinen Anfrage den Gesetzentwurf aus Hamburg nicht unterstützt.

„Das ist sehr bedauerlich. Gerade in Zeiten stark steigender Preise von Energie und Lebensmitteln sind Mieterhöhungen in Inflationshöhe für die meisten Menschen nicht tragbar. Gerade die sozial orientierten Wohnungsunternehmen – insbesondere auch die in Landesbesitz – sollten daher von dieser Praxis Abstand nehmen und keine neuen Indexmietverträge abschließen“, so Barth.